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ArbG Wuppertal, 08.05.2008 - 6 Ca 242/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eingruppierung, leitender Abteilungsarzt, Überleitung BAT, Bezugnahmeklausel, Dienstvertrag, TVöD, TV-Ärzte/VKA
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 BGB, § 16 d TV-Ärzte/VKA
Eingruppierung, leitender Abteilungsarzt, Überleitung BAT, Bezugnahmeklausel, Dienstvertrag, TVöD, TV-Ärzte/VKA - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 08.05.2008 - 6 Ca 242/08
- LAG Düsseldorf, 31.10.2008 - 10 Sa 1016/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.05.2008 - 6 Ca 242/08
Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG, Urteil vom 18.4.2007, NZA 2007, 965, 967). - BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05
Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.05.2008 - 6 Ca 242/08
Die Parteien haben durch die Formulierung des § 7 des Dienstvertrages zum Ausdruck gebracht, dass das Arbeitsverhältnis zumindest im Hinblick auf die zu zahlende Vergütung nach Tarifvorschriften bestimmt werden soll und zwar nach Tarifvorschriften, die auch bei beiderseitiger Tarifgebundenheit ohne die Bezugnahmeklausel keine Anwendung gefunden hätten (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 20.9.2006 - 10 AZR 770/05). - ArbG Darmstadt, 19.09.2007 - 5 Ca 34/07
Anpassung der Chefarztvergütung an den TV-Ärzte/VKA
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.05.2008 - 6 Ca 242/08
Bereits aus der Position als Chefarzt ergibt sich, dass eine dynamische Verweisung auf die höchste Entgeltgruppe des TV-Ärzte/VKA gewollt gewesen wäre, wenn die Arbeitsvertragsparteien an ein Auseinanderfallen der Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmerseite gedacht hätten ( vgl. ArbG Darmstadt, Urteil vom 19.9.2007 - 5 Ca 34/07 -Juris).
- LAG Düsseldorf, 31.10.2008 - 10 Sa 1016/08
Anspruch des Chefarztes auf Überleitung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.05.2008 - 6 Ca 242/08 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.05.2008 - 6 Ca 242/08 - die Klage insgesamt abzuweisen.